Hausordnung
SVG Hausordnung in der Gruab`n
Benutzungs- bzw. Hausordnung der Sportanlage, sowie des Vereinsheims des SV Gaissau
A) Grundsätzliches
Notwendigkeit
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Sportbetriebes und um die neuerrichtete Sportanlage inkl. Vereinsheim zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor die über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzung zu bewahren, sind Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Vorschriften und Anordnungen notwendig. Das Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen.
Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das Vereinshaus und das gesamte Sportgelände und alle Personen, die sich im Vereinshaus und auf der Sportanlage aufhalten.
Zuständigkeit und Verantwortung
Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind in erster Linie der Vorstand, die Trainer und die Betreuer. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.
Haftungsausschluss
Alle Personen auf der Sportanlage, sowie im Vereinsheim (Gaststätte, Kabinen,…) sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten. Der SV Gaissau haftet, nicht für den Verlust von Geld, Schmuck und anderer Wertgegenstände im gesamten Vereinsheim, die üblicherweise für den Sportbetrieb nicht erforderlich sind. Der SV Gaissau ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleidekabinen und sonstigen Räumlichkeiten auf der Sportanlage zu sorgen.
Brandschutz
Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden.
Abfälle und Entsorgung
Alle Personen auf der Sportanlage bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenige Abfälle auf der Sportanlage entstehen.
Ordnung
Beim Verlassen der Räume muss das Licht ausgeschaltet werden.
Nach 22 Uhr ist aus Lärmschutzgründen unnötiges Toben und Lärm zu vermeiden.
Rauchen dürfen nur Besucher der Sportanlage die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Das Rauchen im Vereinhaus ist nicht erlaubt. Das Rauchen im Außenbereich (Terrasse) ist gestattet. Damit die Sportanlage sauber bleibt, sind die dort aufgestellten Aschengefäße zu benutzen.
Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Vereinsgelände verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz!
Schlüsselberechtigung
Schlüsselberechtigung haben nur die beim Obmann und Vorstand gemeldeten Trainer bzw. Vertreter des SV Gaissau. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige beim Obmann bzw. Vorstand ist unzulässig.
Maßnahmen der Vorstandschaft
Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der SV Gaissau vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung bzw. Betretung auf dem Sportgelände inkl. Vereinsheim zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.
B) Vereinsheim
Geltungsbereich
Zum Vereinsheim zählen neben der Gaststätte, der sanitären Anlage im Erdgeschoss auch die Terrasse.
Stühe und Sitzbänke
Die Garnituren und Sitzbänke sind ausschließlich zum Sitzen da. Ein Gehen auf selbigen ist nicht gestattet.
Rauchverbot
Das Rauchen im Außenbereich ist erlaubt.
Sauberkeit
Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen vor Verunreinigungen zu bewahren.
Die Garnituren sind nach jedem Spieltag an den vorgesehenem Ort an zu legen. Der Vorplatz ist zu säubern. Clubheim & Vorplatz ist Sauber gereinigt zu verlassen.
C) Fussballplätze
Geltungsbereich:
Diese Regelungen sind für den Hauptspielplatz und den Trainingsplatz maßgebend.
Platzsperre
Ist ein Platz nicht bespielbar, so hat der Vorstand bzw. der Platzwart das Recht eine Platzsperre zu verhängen. Diese Anordnung ist von allen Benutzern zu befolgen.
Gebot der Platzpflege
Die Trainer, Fußballmannschaften und sonstige Benützer sind aufgerufen, nach den Spielenden die Schäden an der Grasnarbe (Platzlöcher) wieder zu beseitigen. Für die Pflege für den Sportplatz ist der Vorstand verantwortlich.
Tore:
Die Nachwuchstore sind nach Spielende vom Hauptspielplatz zu entfernen.
Veranstaltungen
Nach Veranstaltungen hat der Leitende dafür zu sorgen, dass der entsprechende Platz von Unrat beseitigt wird.
D) Umkleidekabinen
Rauchverbot
In den ausgewiesenen Umkleide- und Sanitärbereichen besteht absolutes Rauchverbot.
Verzehr von Speisen und Getränken
Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend in die dafür vorgesehenen Mülleimer (Recycling) zu beseitigen.
Betretung:
Die Kabinen sind nach dem Training und nach dem Spiel nicht mit Fußballschuhen zu betreten. Ab 21 Uhr werden die Kabinentrakte an Spieltagen abgesperrt und jegliche persönliche Utensilien sind bis dahin zu entfernen.
Die Kabinen 1-4 sind nach jedem Training und Spiel sauber zu verlassen. Der Trainer jeder Mannschaft (SVG oder Gast) ist verantwortlich für Sauberkeit zu sorgen.
Der Vorstand behaltet sich vor - Bei nicht Einhltung - für Reinigungsarbeiten EUR 40 zu verlangen.
Für den Kabinenschlüssel (Gast) werden EUR 20 Kaution eingezogen.
E) Sonstige Außenanlagen
Parkplätze vor dem Vereinsheim
Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlage stehen in der Regel genügend Parkplätze südlich der Anlage zur Verfügung. Die Gäste, Spieler und Benützer der Sportanlage bei Veranstaltungen, Spielen, Trainings und sonstigem werden ersucht nicht den Parkplatz der anliegenden Gastwirtschaft zu benützen.
Zu- und Abfahrten Parkplätze
Die Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen befinden sich südlich der Anlage. Die Furt westlich zum Vereinsheim ist keine Zu- bzw. Abfahrt zu den Parkplätzen und ist freizuhalten, außer für Anlieferungen respektive Erledigungen für, durch den Vorstand berechtigte Personen.
Schlussbestimmung:
Bei widerrechtlicher Benutzung der Sportanlage ist jegliche Haftung durch den SV Gaissau ausgeschlossen.
Diese Ordnung wurde im Vereinsausschuss beschlossen. Sie tritt damit in Kraft.
Der Vorstand
A) Grundsätzliches
Notwendigkeit
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Sportbetriebes und um die neuerrichtete Sportanlage inkl. Vereinsheim zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor die über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzung zu bewahren, sind Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Vorschriften und Anordnungen notwendig. Das Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen.
Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das Vereinshaus und das gesamte Sportgelände und alle Personen, die sich im Vereinshaus und auf der Sportanlage aufhalten.
Zuständigkeit und Verantwortung
Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind in erster Linie der Vorstand, die Trainer und die Betreuer. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.
Haftungsausschluss
Alle Personen auf der Sportanlage, sowie im Vereinsheim (Gaststätte, Kabinen,…) sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten. Der SV Gaissau haftet, nicht für den Verlust von Geld, Schmuck und anderer Wertgegenstände im gesamten Vereinsheim, die üblicherweise für den Sportbetrieb nicht erforderlich sind. Der SV Gaissau ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleidekabinen und sonstigen Räumlichkeiten auf der Sportanlage zu sorgen.
Brandschutz
Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden.
Abfälle und Entsorgung
Alle Personen auf der Sportanlage bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenige Abfälle auf der Sportanlage entstehen.
Ordnung
Beim Verlassen der Räume muss das Licht ausgeschaltet werden.
Nach 22 Uhr ist aus Lärmschutzgründen unnötiges Toben und Lärm zu vermeiden.
Rauchen dürfen nur Besucher der Sportanlage die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Das Rauchen im Vereinhaus ist nicht erlaubt. Das Rauchen im Außenbereich (Terrasse) ist gestattet. Damit die Sportanlage sauber bleibt, sind die dort aufgestellten Aschengefäße zu benutzen.
Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Vereinsgelände verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz!
Schlüsselberechtigung
Schlüsselberechtigung haben nur die beim Obmann und Vorstand gemeldeten Trainer bzw. Vertreter des SV Gaissau. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige beim Obmann bzw. Vorstand ist unzulässig.
Maßnahmen der Vorstandschaft
Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der SV Gaissau vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung bzw. Betretung auf dem Sportgelände inkl. Vereinsheim zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.
B) Vereinsheim
Geltungsbereich
Zum Vereinsheim zählen neben der Gaststätte, der sanitären Anlage im Erdgeschoss auch die Terrasse.
Stühe und Sitzbänke
Die Garnituren und Sitzbänke sind ausschließlich zum Sitzen da. Ein Gehen auf selbigen ist nicht gestattet.
Rauchverbot
Das Rauchen im Außenbereich ist erlaubt.
Sauberkeit
Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen vor Verunreinigungen zu bewahren.
Die Garnituren sind nach jedem Spieltag an den vorgesehenem Ort an zu legen. Der Vorplatz ist zu säubern. Clubheim & Vorplatz ist Sauber gereinigt zu verlassen.
C) Fussballplätze
Geltungsbereich:
Diese Regelungen sind für den Hauptspielplatz und den Trainingsplatz maßgebend.
Platzsperre
Ist ein Platz nicht bespielbar, so hat der Vorstand bzw. der Platzwart das Recht eine Platzsperre zu verhängen. Diese Anordnung ist von allen Benutzern zu befolgen.
Gebot der Platzpflege
Die Trainer, Fußballmannschaften und sonstige Benützer sind aufgerufen, nach den Spielenden die Schäden an der Grasnarbe (Platzlöcher) wieder zu beseitigen. Für die Pflege für den Sportplatz ist der Vorstand verantwortlich.
Tore:
Die Nachwuchstore sind nach Spielende vom Hauptspielplatz zu entfernen.
Veranstaltungen
Nach Veranstaltungen hat der Leitende dafür zu sorgen, dass der entsprechende Platz von Unrat beseitigt wird.
D) Umkleidekabinen
Rauchverbot
In den ausgewiesenen Umkleide- und Sanitärbereichen besteht absolutes Rauchverbot.
Verzehr von Speisen und Getränken
Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend in die dafür vorgesehenen Mülleimer (Recycling) zu beseitigen.
Betretung:
Die Kabinen sind nach dem Training und nach dem Spiel nicht mit Fußballschuhen zu betreten. Ab 21 Uhr werden die Kabinentrakte an Spieltagen abgesperrt und jegliche persönliche Utensilien sind bis dahin zu entfernen.
Die Kabinen 1-4 sind nach jedem Training und Spiel sauber zu verlassen. Der Trainer jeder Mannschaft (SVG oder Gast) ist verantwortlich für Sauberkeit zu sorgen.
Der Vorstand behaltet sich vor - Bei nicht Einhltung - für Reinigungsarbeiten EUR 40 zu verlangen.
Für den Kabinenschlüssel (Gast) werden EUR 20 Kaution eingezogen.
E) Sonstige Außenanlagen
Parkplätze vor dem Vereinsheim
Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlage stehen in der Regel genügend Parkplätze südlich der Anlage zur Verfügung. Die Gäste, Spieler und Benützer der Sportanlage bei Veranstaltungen, Spielen, Trainings und sonstigem werden ersucht nicht den Parkplatz der anliegenden Gastwirtschaft zu benützen.
Zu- und Abfahrten Parkplätze
Die Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen befinden sich südlich der Anlage. Die Furt westlich zum Vereinsheim ist keine Zu- bzw. Abfahrt zu den Parkplätzen und ist freizuhalten, außer für Anlieferungen respektive Erledigungen für, durch den Vorstand berechtigte Personen.
Schlussbestimmung:
Bei widerrechtlicher Benutzung der Sportanlage ist jegliche Haftung durch den SV Gaissau ausgeschlossen.
Diese Ordnung wurde im Vereinsausschuss beschlossen. Sie tritt damit in Kraft.
Der Vorstand