Leitbild

Ziele und Zweck des Vereins:

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt den Fußballsport zu fördern und der Jugend von Gaissau und Umgebung Gelegenheit und Anreiz zu sportlicher Betätigung zu geben. Ebenso soll in der Öffentlichkeit Interesse und Verständnis für den Fußballsport geweckt werden. Der Verein macht sich daher verantwortlich für:

Veranstaltung von Freundschafts- bzw. Meisterschaftsspielen
Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Trainingsbetriebes
Überwachung dieser Veranstaltungen zur Förderung der sportlichen Disziplin und Ordnung
Pflege der kameradschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern.

Der Verein ist unpolitisch und konfessionell nicht gebunden. Der Verein strebt nicht nach finanziellem Gewinn und ist gemeinnützig. Allfällige Überschüsse werden für sportliche Zwecke verwendet. Die Funktionäre und Vereinsmitglieder üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.Organisationsform:
Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vereinsvorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

Die Generalversammlung:
Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetz 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

Der Vorstand:
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau, einem gleichrangigen Obmannstellvertreter/innen, den/der Schriftführer/in, dem/der Kassier/in, sowie den allgemeinen Organisationsverantwortlichen und den Beiräten.

DieRechnungsprüfer:
Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ - mit Ausnahme der Generalversammlung- angehören.

Das Schiedsgericht:
Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht zu berufen. Es ist eine "Schlichtungsstelle" im Sinne des Vereinsgesetz 2002 und kein Schiedsgericht nach dem §§ 577 ff ZPO.

Finanzierung:
Der Vereinszweck soll durch ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. Als ideelle Mittel dienen Erträge aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen. Die erforderlichen materiellen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge und freiwillige Spenden aufgebracht.

Mitgliedschaft:
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

Mitgliedsbeiträge
Aktuelle Mitgleidsbeiträge sind beim Finanz-Vorstand an zu fragen.

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